Anbieter von Kapitalanlagen erstellen im Zuge der Vermarktung ihrer Produkte in der Regel ausführliche Verkaufsprospekte, bei deren Erstellung sie sich der Hilfe von Experten - beispielsweise Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Sachverständigen - bedienen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Haftung dieser Experten gegenüber Kapitalanlegern bei Veröffentlichung ihrer Aussagen in Verkaufsprospekten. Untersucht wird die Haftung de lege lata und de lege ferenda unter Berücksichtigung des Rupert Scholz-Urteils des BGH vom 17.11.2011 (Az. III ZR 103/10), welches in Bezug auf die prospektbezogene Expertenhaftung maßgebliche neue Grundsätze aufgestellt hat. Abgerundet wird die Arbeit mit einem abschließenden Gesetzesvorschlag.