Das moderne Strafrecht soll auf eine komplexer gewordene Wirklichkeit reagieren. Ihm wird attestiert, diesem Anspruch nicht zu genügen und in einer Steuerungskrise zu stecken. Als Ausweg rückt die 'Prozeduralisierung' des Rechts in die Diskussion. Dieser Begriff steht für die verfahrensförmige Flexibilisierung des Rechts z.B. in zeitlicher und struktureller Hinsicht. Viel versprechend wird auch in der Strafrechtsprozeduralisierung ein 'Paradigmenwechsel' gesehen, der zu 'neuen Weichenstellungen' in der Steuerung durch Recht führen kann. Vor diesem Hintergrund wird hier erstmals das Konzept vom prozeduralen Strafrecht grundlegend entfaltet. Exemplarisch wird untersucht, ob im Strafrecht Strukturen eines prozeduralisierten Rechts erkennbar sind. Mit Rücksicht darauf wird das prozedurale Instrumentarium bewertet und zu einer eigenen Steuerungsarchitektur verdichtet. Schliesslich wird die prozedurale Programmierung des Strafrechts vom Zweck- und Risikostrafrecht abgegrenzt.
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