Der Autor befasst sich mit einem Thema an der Schnittstelle von Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Ziel ist es, einen Beitrag zu einer umfassenden dogmatischen Aufarbeitung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen gebundener Entscheidungen zu leisten. Dabei wird das Spannungsfeld untersucht, das zwischen den Rechtsgrundsätzen der Gewaltenteilung, des Vorrangs des Gesetzes, der Rechtssicherheit und des effektiven Rechtsschutzes auf der einen Seite und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf der anderen Seite existiert. Die Arbeit verdeutlicht, dass die Verhältnismäßigkeit bei gesetzlich gebundenem Verwaltungshandeln nur in den Fällen der "qualifizierten Unverhältnismäßigkeit" geprüft werden darf.