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Die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und -freiheiten sind zwar heilig, aber nicht absolut. Ihre Einschränkung oder Begrenzung, die durch den Schutz der öffentlichen Ordnung und den Vorrang des Allgemeininteresses begründet ist, unterliegt der richterlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Richters kann stark oder schwach ausgeprägt sein und auf der Auslegung des normativen Inhalts der Grundrechte und -freiheiten beruhen. Wenn diese Auslegungskraft aus der Ungenauigkeit der Grundrechte und -freiheiten resultiert, scheint sie den Machtzuwachs des Richters…mehr

Produktbeschreibung
Die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und -freiheiten sind zwar heilig, aber nicht absolut. Ihre Einschränkung oder Begrenzung, die durch den Schutz der öffentlichen Ordnung und den Vorrang des Allgemeininteresses begründet ist, unterliegt der richterlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung des Richters kann stark oder schwach ausgeprägt sein und auf der Auslegung des normativen Inhalts der Grundrechte und -freiheiten beruhen. Wenn diese Auslegungskraft aus der Ungenauigkeit der Grundrechte und -freiheiten resultiert, scheint sie den Machtzuwachs des Richters in seiner Eigenschaft als authentischer Interpret der Norm und des normativen Inhalts der Rechte und Freiheiten zu begünstigen. Dies gilt insbesondere für den Verfassungsrichter als Garant der grundlegenden Norm der Verfassung, die diese Rechte und Freiheiten bekräftigt. In diesem Fall ist eine Regierung der Richter zu befürchten. Diese Befürchtung kann jedoch durch die Perfektion der rechtlichen Elemente und Verfahrensfehler der vom Richter vorgenommenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Einschränkungen der Grundrechte und -freiheiten zerstreut werden.
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Autorenporträt
Rodrigue SENOU est juriste, titulaire d¿un Master en Droits de la Personne Humaine et de la Démocratie à l¿Université d¿Abomey-Calavi au Bénin. En 2O19, il crée et dirige le cabinet HRSD Consulting et y exerce ses activités professionnelles en qualité de consultant formateur certifié, spécialiste des droits humains et de la gouvernance publique.