Der Autor untersucht die Tatsache, dass die drei Publizitätselemente der Corporate Governance, nämlich der Corporate Governance-Bericht, die Entsprechenserklärung und die Erklärung zur Unternehmensführung nicht extern, gesetzlich und inhaltlich geprüft werden. Dies verstößt gegen das europa- und nationalrechtlich viel beschworene Gebot der Transparenz von Unternehmensberichten. Transparenz kann nur durch eine externe, gesetzliche und inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer erreicht werden. Der Autor verfasst einen Vorschlag zur Neugestaltung der Erklärung zur Unternehmensführung, die alle mit der Corporate Governance zusammenhängenden Erklärungen und Berichte - insbesondere auch neue und zukünftige Unternehmensberichte - zusammenfasst und der Abschlussprüfung unterwirft.