Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2008, wird dieexterne Revisionsstelle bei einer ordentlichenRevision verpflichtet sein, das interneKontrollsystem (IKS) des Unternehmens als eigenenPrüfungsgegenstand zu testieren. GemässObligationenrecht hat der Abschlussprüfer dieExistenz des IKS zu bestätigen. Doch was bedeutet"Existenz des IKS"? In der Schweizer Wirtschaft sindheftige Diskussionen um die Auslegung desGesetzestextes und dessen praktische Umsetzungentbrannt. Vorliegende Arbeit leuchtet diediskutierten Aspekte aus und versucht, wo möglich,Lösungsansätze aufzuzeigen. Zu diesen Aspektengehören die Kriterien des Abschlussprüfers an dasIKS, die Angst vor einem Anstieg derRevisionshonorare, sowie die Berichterstattung desPrüfers an die Unternehmensleitung und dieGeneralversammlung.