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Anhand verschiedener Rechtsinstitute des Strafprozessrechts und verwandter Nebengebiete wird in dieser Arbeit nach einer allgemein gültigen Ableitungsbasis für die Pflicht zur Erteilung einer erweiterten Beschuldigtenbelehrung gesucht. Die Pflicht zur Erteilung einer solchen Belehrung ergibt sich nach einem Verstoß gegen die Vorschrift des 136 Abs. l StPO, des 136 a StPO, gegen die Belehrungsvorschrift des 52 Abs. 3 S. l StPO. Gefordert werden überdies Hinweispflichten auf die Freiheit des Rechtsmittelverzichts nach einer Absprache, beim Übergang von der informatorischen Befragung zur…mehr

Produktbeschreibung
Anhand verschiedener Rechtsinstitute des Strafprozessrechts und verwandter Nebengebiete wird in dieser Arbeit nach einer allgemein gültigen Ableitungsbasis für die Pflicht zur Erteilung einer erweiterten Beschuldigtenbelehrung gesucht. Die Pflicht zur Erteilung einer solchen Belehrung ergibt sich nach einem Verstoß gegen die Vorschrift des
136 Abs. l StPO, des
136 a StPO, gegen die Belehrungsvorschrift des
52 Abs. 3 S. l StPO. Gefordert werden überdies Hinweispflichten auf die Freiheit des Rechtsmittelverzichts nach einer Absprache, beim Übergang von der informatorischen Befragung zur Vernehmung sowie auf die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage nach dem Bestehen eines Beweisverwertungsverbots nach einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung.
Autorenporträt
Ulrich Barthelme, 1999-2004 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald; 2004-2006 Promotionsstudent an der Universität Greifswald; 2006-2008 Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Flensburg; seit Mitte 2008 Rechtsanwalt in Flensburg.