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Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der räumliche Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts deutlich erweitert. Auch Unternehmen ohne jede Niederlassung in der Europäischen Union müssen die Pflichten der DSGVO erfüllen, wenn sie auf dem europäischen Markt aktiv sind. So sollte ein „Level Playing Field“ geschaffen werden, so dass sich Unternehmen außerhalb der Europäischen Union nicht dem Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts entziehen können. Dieses Marktortprinzip führt in der Praxis jedoch an verschiedenen Stellen zu Problemen. So sind diverse Vorgaben der DSGVO klar…mehr

Produktbeschreibung
Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde der räumliche Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts deutlich erweitert. Auch Unternehmen ohne jede Niederlassung in der Europäischen Union müssen die Pflichten der DSGVO erfüllen, wenn sie auf dem europäischen Markt aktiv sind. So sollte ein „Level Playing Field“ geschaffen werden, so dass sich Unternehmen außerhalb der Europäischen Union nicht dem Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts entziehen können. Dieses Marktortprinzip führt in der Praxis jedoch an verschiedenen Stellen zu Problemen. So sind diverse Vorgaben der DSGVO klar auf Normadressaten innerhalb der Europäischen Union ausgelegt und für nicht-europäische Unternehmen nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt erfüllbar. Offene Fragen hinterlässt das Marktortprinzip jedoch bereits in Bezug auf die Reichweite seiner Erstreckung: Insbesondere in Bezug auf Auftragsverarbeiter aus Drittländern ist nicht hinreichend klar, unter welchen Voraussetzungen diese vom Marktortprinzip der DSGVO erfasst sein sollen. Die Regelungen zum Marktortprinzip finden dem Gesetzeswortlaut nach nämlich in gleicher Weise sowohl auf Verantwortliche als auch auf Auftragsverarbeiter Anwendung. Keine Berücksichtigung findet dabei jedoch, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter unterschiedliche Rollen wahrnehmen, so dass eine Anwendung der gleichen Regelungen faktisch zu unterschiedlichen Wertungen führen kann. Das vorliegende Werk behandelt die Probleme bei der Anwendung des Marktortprinzips auf Auftragsverarbeiter ohne europäische Niederlassung und leitet, nach ausführlicher Befassung mit dem Gesetzgebungsprozess sowie grundrechtlichen und völkerrechtlichen Erwägungen, einen Vorschlag für die Anwendung des Marktortprinzips auf Drittland-Auftragsverarbeiter her. Abgerundet werden die Ausführungen durch konkrete Praxisvorschläge für die Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Verantwortlichen in der Europäischen Union und Auftragsverarbeitern im Drittland.