Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Regelung zur Realteilung einer Personengesellschaft in § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG wurde im Jahre 1999 erstmals durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 im Einkommensteuergesetz verankert und hat seit der Einfüh-rung mehrmals aufgrund von Interpretationszweifeln und Wertungswidersprü-chen eine Überarbeitung erfahren müssen. Die Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelnen Wirtschaftsgütern des Gesellschafts-vermögens auf die Gesellschafter im Zuge der Auflösung und Beendigung ei-ner Personengesellschaft hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Buch-wertverknüpfung und somit einen Besteuerungsaufschub von stillen Reserven zur Folge. Die Möglichkeit eines Realteilers die Buchwerte von übernommenen Wirtschaftsgütern fortführen zu dürfen (Buchwertverknüpfung) und sich somit die Gewinnneutralität der Realteilung unter bestimmten Voraussetzungen zu sichern, obwohl die Übertragung von Wirtschaftsgütern einen realisierten steu-erpflichtigen Gewinn zur Folge haben müsste, steht in der Regel im Interesse jeden betroffenen Steuerpflichtigen.Das Ziel dieser Seminararbeit ist es, sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen einer steuerneutralen Realteilung von gewerblichen Mitunter-nehmerschaften gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG näher zu beleuchten. Nach einer Darstellung der Voraussetzungen einer Realteilung im 2. Kapitel, das sich in die "Definition der Realteilung", die "Aufgabe des Gewerbebetriebs" und die "Übertragung (wesentlicher Betriebsgrundlagen) in das jeweilige Be-triebsvermögen der einzelnen Realteiler" gliedert, wird im 3. Kapitel auf die Folgen einer steuerneutralen Realteilung eingegangen. Neben den Rechtsfol-gen werden sowohl die Folgen für Kapitalkonten der beteiligten Mitunterneh-mer als auch die Auswirkungen von Ausgleichszahlungenund die Konsequen-zen der Verletzung von Behaltefristen erläutert. Die Seminararbeit wird an-schließend mit einem Fazit abgerundet.
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