Die Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens und der Waffengleichheit sind "Elemente des umfassenderen Begriffs des fairen Verfahrens", und "die Achtung der Verteidigungsrechte setzt ein gerechtes und faires Verfahren voraus [...]. Die Verwirklichung der Verteidigungsrechte kann nur durch ein solches Verfahren erfolgen, das als das Verfahren oder der Prozess erscheint, mit dem das Ideal der Gerechtigkeit, das die Achtung der Verteidigungsrechte darstellt, verwirklicht werden kann. Sie ermöglichen es nicht nur, die Verteidigungsrechte horizontal, d. h. auf quantitative Weise während des gesamten Strafverfahrens, zu bewerten, sondern sie ermöglichen es darüber hinaus, sie vertikal, d. h. auf qualitative Weise durch die Messung ihrer Stärke zu erfassen. Bei der Frage nach den Beziehungen zwischen den Rechten und den Grundsätzen innerhalb unseres Triptychons vertritt die vorliegende Studie einerseits die These, dass die Ausübung der Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens und der Waffengleichheit die Wirksamkeit der Verteidigungsrechte garantiert oder dass diese Rechte auch eine Realität sind.