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Einleitung: Das Recht auf Gesundheit und die Rechte der Patienten sind für eine humanisierte Medizin, die die Menschenwürde achtet, von entscheidender Bedeutung. Ziele: Bewertung der Kenntnisse von Gesundheitsfachkräften im Bereich der Patientenrechte und Vorschlag einer Strategie zur Verbesserung der Kenntnisse von Gesundheitsfachkräften in diesem Bereich. Materialien und Methoden: Unsere Arbeit besteht aus zwei Teilen: einem Fragebogen und präventiven Empfehlungen. Der in drei Teile gegliederte Fragebogen bewertet das Profil der Teilnehmer, ihre Kenntnisse über Patientenrechte und…mehr

Produktbeschreibung
Einleitung: Das Recht auf Gesundheit und die Rechte der Patienten sind für eine humanisierte Medizin, die die Menschenwürde achtet, von entscheidender Bedeutung. Ziele: Bewertung der Kenntnisse von Gesundheitsfachkräften im Bereich der Patientenrechte und Vorschlag einer Strategie zur Verbesserung der Kenntnisse von Gesundheitsfachkräften in diesem Bereich. Materialien und Methoden: Unsere Arbeit besteht aus zwei Teilen: einem Fragebogen und präventiven Empfehlungen. Der in drei Teile gegliederte Fragebogen bewertet das Profil der Teilnehmer, ihre Kenntnisse über Patientenrechte und medizinische Ethik sowie die Rechte von Personen, denen die Freiheit entzogen wurde. Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Querschnittsstudie, die Gesundheitsfachkräfte des öffentlichen Sektors (Universitätskliniken und Regionalkrankenhäuser) einschließt. Ergebnisse: Von 384 verteilten Fragebögen wurden 243 vollständig ausgefüllt, was einer Rücklaufquote von 63,28 % entspricht. Nach dem verwendeten Score hatten die meisten Teilnehmer einen mittleren Wissensstand. Schlussfolgerung: Die Studie ergab, dass die Kenntnisse der Ärzte über Patientenrechte und Gesundheitsethik unzureichend waren, was sich auf die Qualität der Versorgung auswirkte.
Autorenporträt
Dr. Marwa BOUSSAID, Rechtsmedizinerin an der EPS Tahar Sfar in Mahdia; Universitätsassistentin an der medizinischen Fakultät in Monastir-Tunesien.Dr. Rakia SOINIYA, Assistenzärztin für RechtsmedizinProf. Abir AISSAOUI, Leiterin der Abteilung für Rechtsmedizin an der EPS Tahar Sfar in Mahdia; Professorin an der medizinischen Fakultät in Monastir-Tunisien