Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen . Allerdings sind die Ausnahmebestimmungen zur Nichtanfechtbarkeit ausgelaufen, so dass nun alle Subventionen zumindest theoretisch anfechtbar sind. Matthias Bickel untersucht die aktuelle Rechtslage von nichtanfechtbaren Subventionen , prüft deren Verhältnismäßigkeit und zeigt auf der Grundlage von ökonomischen Rechtfertigungsgründen Reformansätze auf. Dabei führt er wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Methoden zusammen. Beibehaltungsfähige Subventionen können seiner Ansicht nach zwar als Zwischenlösung angesehen werden, jedoch besteht politischer Handlungsbedarf, wieder eine ausgewogene Subventionsrechtsordnung zu schaffen.