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Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.
Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und
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Produktbeschreibung
Der Autor behandelt die Geschichte, Gegenwart und Zukunft des in den §§ 52 ff. StGB nur unzureichend geregelten Modells der echten strafrechtlichen Konkurrenzverhältnisse. Als Markierung der Gegenwart steht der Plenarbeschluß des Großen Senates für Strafsachen (BGHSt 40, 138 ff.), in welchem die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung abgeschafft wurde. Das hauptsächlich durch die Rechtsprechung geprägte Konkurrenzmodell stieß vor allem bei der Bewältigung von (umfangreichen) Serienstraftaten immer wieder auf seine Grenzen.

Selbstverständlich werden in dieser Arbeit die Hintergründe und Signale des Plenarbeschlusses, insbesondere die krisenhafte Entwicklung der fortgesetzten Handlung, ausführlich dargestellt und gewürdigt. Die umfassend erläuterte Geschichte des Konkurrenzmodells zeigt auf, daß die fortgesetzte Handlung schon durch das Reichsgericht - entgegen ihrer ursprünglichen Konzeption - oft nur noch als bloße konkurrenz- und strafzumessungsrechtliche Zweckkonstruktion ohne dogmatische Konturen eingesetzt wurde.

Schwerpunkt der Arbeit ist die Darstellung der (bislang nur wenig beachteten) Auswirkungen des Plenarbeschlusses auf das gesamte Konkurrenzmodell. Gerade bei den übrigen Rechtsfiguren (natürliche Handlungseinheit, Dauerdelikt, Bewertungseinheit, Verklammerung etc.) wurden viele konkurrenzrechtliche Schnittstellen durch die fortgesetzte Handlung verdeckt. Insoweit bleibt festzuhalten, daß das Konkurrenzmodell erst durch den Plenarbeschluß subsumierbare Konturen erhalten hat und von dessen stark einzelfallbezogenem Charakter befreit worden ist. Auch die klassischen Probleme bei der Bewältigung von Serienstraftaten (Verjährung / Umfang der Tatfeststellungen / Zweifelsatzanwendungen / Rechtskraftwirkung / Strafzumessung etc.) kommen in diesem Werk nicht zu kurz. Besonders behandelt werden dabei die typisierten Serientaten aus dem Betäubungs-, Steuer- und Sexualstrafrecht.
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