Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
»Arbeitsrechtler, * 2.2.1882 Berlin, ¿ 9.10.1928 Berlin. (israelitisch) Kaskel studierte 1900¿04 Rechtswissenschaft in Berlin, München und Freiburg/Br., 1911 promovierte er in Berlin mit einer Arbeit über die ¿Begnadigung im ehrengerichtlichen Verfahren¿, die Aufsehen erregte. 1910 arbeitete er an den Amtsgerichten Liebenwalde und Berlin-Mitte, 1911¿13 war er wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beim Reichsversicherungsamt. 1913 habilitierte er sich für Sozialrecht in Berlin durch den mit Friedrich Sitzler verfaßten ¿Grundriß des Sozialversicherungsrechts¿ (1912). 1916¿19 war Kaskel unbesoldeter Stadtrat in Berlin-Schöneberg, unter anderem Dezernent für das kommunale Arbeitsamt, 1920 erhielt er die erste arbeitsrechtliche Professur Deutschlands an der Universität Berlin (außerordentlicher Professor für Sozialrecht), wo er bis zu seinem Tode wirkte. Das wissenschaftliche Schaffen Kaskels galt fast ausschließlich dem Arbeits- und dem Sozialversicherungsrecht. 1920 erschien sein ¿Neues Arbeitsrecht¿, das 1925 zum ¿Arbeitsrecht¿ ausgebaut wurde. Mit diesem Werk kann er geradezu als Schöpfer des Systems des modernen Arbeitsrechts bezeichnet werden¿ (H. Peters), da er dieses erstmalig aus dem Fachgebiet der Sozialpolitik löste und als eigene Rechtsdisziplin systematisch erfaßte und durcharbeitete. Das Werk zeichnet sich, wie alle seine Schriften, durch Klarheit der Darstellung und eine auf den Rechtspositivismus gegründete hervorragende Systematik von logischer Schärfe aus. Kaskel wurde der führende Arbeitsrechtler in der Weimarer Republik, der maßgebenden Einfluß auf Gesetzgebung und Rechtsprechung ausübte. Die neuen Rechtsgebiete förderte er auch als Mitbegründer von wissenschaftlichen Zeitschriften: 1912 begründete er die Monatsschrift für Arbeiter- und Angestelltenversicherung, 1921 die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht. Schließlich entfaltete sich sein Einfluß durch seine Lehrtätigkeit, vor allem durch das jeden Winter abgehaltene arbeitsrechtliche Seminar, das Studenten, Referendare, Richter, Verwaltungsbeamte sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter vereinte. In der NS-Zeit wurde sein Werk wegen Kaskels jüdischer Herkunft unterdrückt. Sein Einfluß auf die Rechtsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland blieb gering.« Tennstedt, Florian, in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 318 f.
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