Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Charakterisiert man die Ehefrau des Mittelalters, werden den meisten Menschen die Vorstellung einer unterdrückten, gedemütigten, unselbstständigen und einer dem fremden Willen unterworfenen Person in den Kopf kommen. Fraglich ist jedoch der Wahrheitsgehalt dieser Klischees. Diese Seminararbeit beschäftigt sich daher mit folgender Frage: Wie viele Rechte hatte die Ehefrau im frühen Mittelalter? Hierbei soll der Fokus auf das langobardische Recht in der Zeit des Frankenreiches liegen. Als Quellengrundlage dient das langobardische Stammesrecht "Edictus Rothari". Der Rechtstext des "Edictus Rothari" beinhaltet umfangreiche eherechtliche Regelungen und verkörpert das germanische Rechtsdenken zu dieser Zeit, weshalb es sich für die Beantwortung der Themenfrage gut eignet. Gewohnheitsrechte, die Praxis im Alltag, oderUntersuchungen außerhalb von gesetzlichen Bestimmungen werden in der Seminararbeit nicht berücksichtigt.Die Beantwortung der Themenfrage ist zum einen wichtig, um vorherrschende Klischees zur Geschlechterrolle im frühen Mittelalter zu überprüfen. Zum anderen können die Rechte der Frau damit in einen epochenübergreifenden Zusammenhang eingeordnet werden und mögliche Veränderungen festgestellt werden. Die neuesten ausführlichen Informationen aus der Forschung zum Thema bietet das Buch "Frauen im frühen Mittelalter" von Hans-Werner Götz, an welchem sich die Hausarbeit orientiert. Des Weiteren dienen die Forschungen von Brigitte Pohl-Resl, welche sie in ihrem Aufsatz mit dem Titel "Quod me legibus contanget auere: Rechtsfähigkeit und Landbesitz langobardischer Frauen" darlegt, als wichtige Grundlage für die vorliegende Arbeit.Die Seminararbeit beginnt mit einem kurzen Rückblick auf die rechtliche Stellung der Ehefrau in der Antike. Anschließend wird die Rechtsquelle "Edictus Rothari"vorgestellt. Danach folgt der Hauptteil der Arbeit, in welchem auf Basis des "Edictus Rothari" die ehelichen Rechte einer Frau analysiert werden. Es werden hierbei ausschließlich die Rechte einer freien, germanischen Frau betrachtet. Im ersten Schritt werden hierzu zunächst die Eheformen des frühen Mittelalters dargestellt. In einem weiteren Schritt wird die Eheform der "Munt" herausgegriffen und auf die eherechtliche Stellung der Frau analysiert. Hierbei wird insbesondere das zentrale Kapitel zur "Munt" im "Edictus Rothari" sowie die Frage nach der Chance auf Selbstmündigkeit einer Frau diskutiert.
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