Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Erfurt (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht 7. Semester, Sprache: Deutsch, Abstract: In den letzten Jahren häuften sich die Gerichtsverfahren, bei denen auch die Führungskräfte der betroffenen Unternehmen persönlich belangt wurden. Ob im Zusammenhang mit publikumsträchtigen Firmenzusammenbrüchen wie der Phillip Holzmann AG oder richtungweisenden Urteilen wie Balsam- die Diskussion über Managerhaftung und die möglichen Absicherungsmöglichkeiten gegen Millionenklagen - war nie so aktuell.Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wann von einem Fehlverhalten und damit von einem Haftungsfall auszugehen ist. Damit einhergehend und für die Unternehmensleiter von größter Wichtigkeit ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Schäden, die aus Fehlverhalten oder aus problematischen Managemententscheidungen herrühren. Eine Grundvoraussetzung um Anleger zu gewinnen, ist die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Hier kommt sowohl dem nationalen Recht, wie auch aufgrund zunehmender grenzüberschreitender Aktivitäten den internationalen Rechtsnormen eine entscheidende Bedeutung zu.Aufgrund der Vielzahl von Marktteilnehmern und den unterschiedlichen Interessenlagen hat sich ein großes Spektrum an nationalen und internationalen Regelwerken herausgebildet. Neben den gesetzlich kodifizierten Regelungen erlangen die über den gesetzlichen Rahmen hinaus so genannten Wohlverhaltensregeln, wie z. B. der DCGK eine immer größere Bedeutung.Da der Gesetzgeber lediglich einen groben rechtlichen Rahmen, nicht jedoch die detaillierte Ausgestaltung vorgibt, kommt der Unternehmensführung die Aufgabe zu, eine den individuellen Verhältnissen angepasste Organisation aufzubauen, Verantwortungen abzugrenzen, Überwachungssysteme zu implementieren und die Unabhängigkeit zu wahren. Dabei gelten die Wohlverhaltensregeln als zentraler Orientierungspunkt. Insbesondere im Bereich der Managerhaftung kommt neben den gesetzlichen Regelungen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ein essentielles Gewicht zu. Gerade diese Rechtslandschaft, in welcher sich das Management bewegt, unterliegt einer rasanten Fortentwicklung. Dabei werden, teilweise durch internationale Entwicklungen bedingt, in Arbeitskreisen und Kommissionen Vorschläge für Verhaltensstandards und für Gesetzesänderungen erarbeitet. Nicht zuletzt hat die richtungweisende Rechtsprechung zu einer Konturierung des Managerhaftungsrechtes beigetragen.
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