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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Offenburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur genauen Untersuchung der rechtlichen Stellung leitender Angestellterbietet es sich einleitend an die Begründung der Einteilung in Angestellteim Allgemeinen und Arbeiter zu betrachten. Historisch geht dieseUnterscheidung ins 19. Jahrhundert zurück. Die Angestellten, die etwasBesonderes waren, stellten eine relativ kleine Minderheit der Arbeitnehmerdar. Mit zunehmender technischer Entwicklung am Arbeitsplatzund den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Offenburg, Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zur genauen Untersuchung der rechtlichen Stellung leitender Angestellterbietet es sich einleitend an die Begründung der Einteilung in Angestellteim Allgemeinen und Arbeiter zu betrachten. Historisch geht dieseUnterscheidung ins 19. Jahrhundert zurück. Die Angestellten, die etwasBesonderes waren, stellten eine relativ kleine Minderheit der Arbeitnehmerdar. Mit zunehmender technischer Entwicklung am Arbeitsplatzund den gestiegenen intellektuellen Anforderungen an die Arbeitnehmerist die Unterscheidung zwischen Arbeitern (Handarbeit) und Angestellten(Kopfarbeit) immer schwieriger geworden. Es gibt heute viele Facharbeiter,die erheblich mehr verdienen und mehr Verantwortung tragenals Angestellte. Nicht zuletzt wegen dieser Entwicklung ist die unterschiedlicheBehandlung dieser beiden Arbeitnehmergruppen auch imHinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GGimmer problematischer geworden, da dafür kein sachlicher Rechtfertigungsgrundvorliegt. Gleichzeitig wurde die Rechtsstellung dieser beidenGruppen immer mehr angeglichen. So wurden beispielsweise Arbeiternund Angestellten im § 622 BGB gleiche gesetzliche Kündigungsfristeneingeräumt. Aus diesem Grund hat die Unterscheidungzwischen Angestellten und Arbeitern nur noch relativ geringe praktischeBedeutung.1Leitende Angestellte gehören, wie der Name schon sagt zu den Angestellten,doch nehmen sie in der Angestelltengruppe eine Sonderstellungein. Doch nicht jeder, der seinen BlackBerry dienstlich und privat nutzt,ist ein leitender Angestellter. Im täglichen Berufsleben zählt sich eineReihe von Mitarbeitern, die Verantwortung tragen, dazu. Doch für dierechtlich korrekte Einstufung als leitender Angestellter bedarf es etwasmehr, denn viele Angestellte in Leitungsfunktionen haben nichts mit derrechtlichen Einstufung als leitender Angestellter zu tun. Wichtig wird dieUnterscheidung aus dem Grund, dass leitenden Angestellten eine Sonderstellungim Arbeitsrecht zukommt. Einerseits sind sie rechtlich zwar Arbeitnehmer, doch stehen sie in der Hierarchie zwischen dem Arbeitgeber..