Das Vorsorgeprinzip erhält eine neue Beziehung zwischen Recht und Wissenschaft aufrecht, indem es die Berücksichtigung wissenschaftlicher Unsicherheiten durch das Recht widerspiegelt. Mit diesem Prinzip wird versucht, Rechtssicherheit zu schaffen, wo bestimmte wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht vorhanden sind. Sie stellt zweifellos eine echte Rechtsnorm dar, deren Einfluss jedoch eher aufgeschoben als unmittelbar sein kann. Die Gerichte werden ihrerseits zunehmend dazu beitragen, den Anwendungsbereich und die Rechtswirkungen zu verbessern. So erhält das Umweltrecht durch das Vorsorgeprinzip eine neue Dimension: Es wird zu einem Recht der Vorwegnahme. Diese Entwicklung spiegelt das Anliegen des Umweltvölkerrechts wider, künftige Generationen zu schützen.