Dieses Buch behandelt ein Thema, das für Westafrika von entscheidender Bedeutung ist: die Bewirtschaftung eines internationalen Flusses. Der erste Teil zeigt den Kontrast zwischen den verschiedenen Regimen, die das Nigerbecken erlebt hat. Das lege ferenda-Regime des Nigerbeckens, bei dem das Überleben der alten Regime von Berlin (1885) und Saint-Germain-en-Laye (1919) zweifelhaft erscheint, orientiert sich an dem Bewirtschaftungsmodell von Flüssen wie dem Kongo und dem Senegal. Die neue Regelung wird von einer am 30. April 2008 verabschiedeten Wassercharta beherrscht, in der die relativen Rechte und Pflichten der neun Staaten im Hinblick auf eine angemessene und gerechte Nutzung des Einzugsgebiets festgelegt sind. Dieser internationale Vertrag wurde bis heute durch vier Anhänge ergänzt, die den Corpus iuris für die Verwaltung des Flusses bilden. Um diese integrierte Bewirtschaftung zu gewährleisten, wurde 1964 eine internationale Organisation in Form eines Gremiums für das Einzugsgebiet gegründet (Kommission für das Nigerbecken), die 1980 in die Nigerbecken-Behörde umgewandelt wurde und für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Staaten zuständig ist. Um diesen institutionellen Rahmen zu stärken, bemüht sich jeder Staat um den Aufbau nationaler Strukturen für die Flussbewirtschaftung.