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Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 5.5/6 (CH), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 6. August 1945 wurde in Hiroshima zum ersten Mal eine Uranbombe während eines militärischen Konflikts eingesetzt. Am 8. Dezember 1953 stellte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Dwight D. Eisenhower, vor der Generalversammlung der Vereinigten Nationen (UNGA) sein Programm "Atoms for Peace" dar, in welchem er inter alia die Schaffung einer internationalen Kernenergieorganisation vorschlug. Mit diesem Entwurf wollte er sowohl…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 5.5/6 (CH), Universität St. Gallen, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 6. August 1945 wurde in Hiroshima zum ersten Mal eine Uranbombe während eines militärischen Konflikts eingesetzt. Am 8. Dezember 1953 stellte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Dwight D. Eisenhower, vor der Generalversammlung der Vereinigten Nationen (UNGA) sein Programm "Atoms for Peace" dar, in welchem er inter alia die Schaffung einer internationalen Kernenergieorganisation vorschlug. Mit diesem Entwurf wollte er sowohl die friedliche Verwendung der Kernenergie fördern als auch ihre militärische Nutzung verhindern. Am 29. Juli 1957 trat die Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) in Kraft.Diese geschichtlichen Meilensteine zeigen die zweiFacetten der Kernenergie, die in dieser Master-Arbeit analysiert und diskutiert werden: Einerseits die für friedliche Zwecke wichtige Energieform und andererseits das für Massenvernichtungswaffen (WMD) verwendete Rohstoff. Da die beiden Nutzungen der Atomkraft die gleichen technischen, technologischen und wissenschaftlichen Grundsätze haben, entsteht eine gewisse "Zweideutigkeit" bei deren Erforschung, Erzeugung und Verwendung. Dagegen werden die friedlichen und militärischen Facetten der Atomenergie unter dem Gesichtspunkt des Völkerrechts deutlich unterschiedlich behandelt.Um die Problematik der Atomkraft klar zu erfassen, müssen zunächst verschiedene Betrachtungsweisen kurz erwähnt werden. So spielen, neben den rechtlichen Aspekten, auch Politik und Wirtschaft eine Rolle im Kontext der zivilen und militärischen Kernenergienutzung, indem die Atomkraft die geostrategischen, politischen und ökonomischen Beziehungen innerhalb der Regionen und zwischen Staaten beeinflussen kann. Mit dem staatlichen Besitz von Atomwaffen sind ferner verschiedene Prinzipien, Werte und Vorteile verbunden, wie z.B. Prestige, Sicherheit, Macht, Einfluss, Abschreckungsinstrument oder auch nationale Unabhängigkeit. Demgegenüber sind aber die negativen Seiten des Kernwaffenbesitzes zu erwähnen, wie die Eskalationsrisiken und -gefahren, der zwischenstaatliche Vertrauensmangel oder -verlust, der Rüstungswettlauf oder das beträchtliche Zerstörungspotential der WMD.