Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Die rechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherungsträger bei der Bestimmung des Rechtsstatus ihrer Bediensteten.

Rechtsgutachten erstellt im Auftrag der Gewerkschaft für Sozialversicherung.

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Die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger nehmen vielfältige Hoheitsaufgaben wahr. Die Ausübung derartiger Aufgaben behält Art. 33 IV GG im Regelfall Beamten vor. Die Reichweite dieser Verfassungsbestimmung ist seit langem umstritten.Die Autoren untersuchen in der vorliegenden Studie zunächst eingehend das Tätigkeitsfeld der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei der Anwendung des Art. 33 IV GG wird hier eine generalisierende Zuordnung ganzer Verwaltungsbereiche ab...