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Diese Arbeit untersucht die für digitalisierte Kabelfernsehanlagen geltende Must-Carry-Regelung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf ihre verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit. Insbesondere wird die Frage gestellt, ob diese Regelung gegen die garantierten Grundrechtspositionen der privaten Kabelnetzbetreiber verstößt. Nach einer Darstellung der Entstehungsgeschichte des Must-Carry-Prinzips in den USA werden die aktuelle Kanalbelegungspraxis sowie das diesbezügliche Verfassungsverständnis in Deutschland analysiert. Dies bildet die Grundlage für die Prüfung des landesrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Diese Arbeit untersucht die für digitalisierte Kabelfernsehanlagen geltende Must-Carry-Regelung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf ihre verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit. Insbesondere wird die Frage gestellt, ob diese Regelung gegen die garantierten Grundrechtspositionen der privaten Kabelnetzbetreiber verstößt. Nach einer Darstellung der Entstehungsgeschichte des Must-Carry-Prinzips in den USA werden die aktuelle Kanalbelegungspraxis sowie das diesbezügliche Verfassungsverständnis in Deutschland analysiert. Dies bildet die Grundlage für die Prüfung des landesrechtlichen Ordnungsrahmens der digitalisierten Fernsehlandschaft. Zum allgemeinen Verständnis wird beschrieben wie digitales Kabelfernsehen funktioniert, um daran anschließend die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zum Erlass der Must-Carry-Regelung zu untersuchen. Das Ergebnis der Abhandlung besteht darin, dass die Länder zum Erlass der Must-Carry-Regeln im Bereich des digitalisierten Kabelfernsehens zuständig sind und diese Regeln weder gegen die Berufsfreiheit noch gegen die Eigentumsgarantie der privaten Kabelnetzbetreiber verstoßen.
Autorenporträt
Der Autor: Markus Nauheim, 1968 geboren und aufgewachsen in Limburg/Lahn. Nach dem Abitur Studium Wirtschaftsingenieurwesen an der TH Darmstadt. Ab 1991 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Erstes Staatsexamen 1995. Deutscher Hochschulmeister im Basketball 1995. Studienaufenthalt an der University of Hong Kong Law School im Sommer 1995. Studium an der Duke University School of Law (USA) 1995/96. Abschluss Master of Laws 1996. Tätigkeit in einer US amerikanischen Kanzlei in Washington, DC, und Köln 1996/97. Zulassung als Attorney-at-Law in New York 1997. Referendariat u.a. in Frankfurt und Luxemburg. Zweites Staatsexamen 1999. Seit 1999 in München als Rechtsanwalt zugelassen und für eine große internationale Wirtschaftskanzlei tätig.
Rezensionen
"Die Publikation kann jedem Juristen und interessierten Laien als vollständige, sorgfältig erarbeitete und mit einem kompletten Fundstellenapparat versehene wissenschaftliche Arbeit empfohlen werden ..." (Alexander Freys, Publizistik)