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Der Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte auf Handelsschiffen, insbesondere als Reaktion auf die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste Westafrikas, wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die Reeder berücksichtigen müssen. Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz bewaffneter Sicherheitskräfte aufgeführt. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) bietet einen Rahmen für die Sicherheit auf See, geht jedoch nicht speziell auf den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte ein. Reeder müssen die Einhaltung des internationalen Seerechts und der…mehr

Produktbeschreibung
Der Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte auf Handelsschiffen, insbesondere als Reaktion auf die Bedrohung durch Piraterie vor der Küste Westafrikas, wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die Reeder berücksichtigen müssen. Hier sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz bewaffneter Sicherheitskräfte aufgeführt. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) bietet einen Rahmen für die Sicherheit auf See, geht jedoch nicht speziell auf den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte ein. Reeder müssen die Einhaltung des internationalen Seerechts und der internationalen Seerechtskonventionen sicherstellen. Die Gesetze des Flaggenstaats des Schiffs sind von entscheidender Bedeutung. In einigen Ländern kann das Tragen von Schusswaffen an Bord von Handelsschiffen verboten oder eingeschränkt sein. Reeder müssen die Gesetze des Flaggenstaats in Bezug auf bewaffnetes Sicherheitspersonal konsultieren. Die Gesetze der Länder, in denen das Schiff anlegt, können ebenfalls Einschränkungen oder Anforderungen in Bezug auf bewaffnete Sicherheitskräfte vorsehen. Reeder müssen sicherstellen, dass in jedem angelaufenen Hafen die örtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Autorenporträt
El Sr. Agbeniga Temitope es una lumbrera jurídica ampliamente reconocida en Derecho y Política Marítima en Nigeria, y asociado senior en P.O. Gbegbaje & Associates. Es licenciado en Derecho por la prestigiosa Universidad Adekunle Ajasin y está inscrito en el Colegio de Abogados de Nigeria. También posee un máster en Derecho Marítimo Internacional por la Universidad de Swansea (Reino Unido).