Als Amicus curiae können sich deutsche und europäische Wettbewerbsbehörden im Gerichtsverfahren zu Wort melden. Seine prozessuale Funktion im Zivilprozess ist Gegenstand dieser Arbeit. Anhand wegweisender Entscheidungen wird hierfür seine Entwicklung aus dem frühen Common Law bis zum heutigen Antitrust Law der USA nachvollzogen. Die Gründe seiner Etablierung im deutschen und europäischen Kartellrecht und die Voraussetzungen seiner Beteiligung lassen auf seine dortige Funktion schließen. Kritisch betrachtet wird vor diesem Hintergrund die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die eine funktionale Ausweitung des Amicus curiae bedeutet. Eine nähere Darstellung finden auch die Grenzen seiner Berücksichtigung, die das deutsche Zivilverfahrensrecht und europarechtliche Überlagerungen ziehen.