Ob neben dem strafrechtlich verantwortlichen Täter eine Person, die hinter ihm agierend die Tatbegehung herbeiführte, ebenfalls als Täter verantwortlich gemacht werden kann, ist ein strafrechtliches Grundlagenproblem. Seine Lösung hat weitreichende Auswirkungen auf das Verständnis von strafrechtlicher Verantwortlichkeit und wurde vielfach diskutiert. Seine unmittelbare Relevanz zeigte sich neuerdings in der Frage der Verantwortlichkeit des Führungspersonals der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Schüsse auf Flüchtlinge. Der Verfasser unternimmt mit einer neuen methodischen Orientierung am "sozialen Typus" eine Lösung der grundlegenden Problematik. Dabei bilden vor allem die Begriffe des Systems und der Rechtsstaatlichkeit die notwendigen strukturellen Eckpunkte.
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