Die Arbeit geht dem Urheberpersönlichkeitsrecht auf dem Grund. Von der europäischen Harmonisierung praktisch vollständig ausgenommen, nimmt es im heutigen Urheberrecht eine Außenseiterrolle ein. Der Verfasser analysiert den Bestand des Schutzes (historisch und mittels eines funktional-wertenden Rechtsvergleichs) und ordnet die Rechtsfigur in das internationale wie auch europäische Bestandsparkett zum Urheberecht ein. Der Verfasser entwickelt mit der tatbestandsmäßig-typologischen Betrachtung ein eigenes Auslegungsmodell, mit dem er den ambivalenten Schutzgegenständen im modernen Urheberrecht (darunter heterarchisches Werkschaffen im Netz) begegnet und (noch) unausgeschöpfte Potentiale des Urheberpersönlichkeitsrechts zur Entfaltung bringt.
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