Das Recht auf Selbstbestimmung ist eines der wichtigsten verfassungsrechtlich geschützten Rechte, ohne das eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nicht möglich ist. Durch das in den
17, 18 des Transplantationsgesetzes (TPG) normierte Organhandelsverbot wird dieses Recht durch den Staat eingeschränkt. In den Bereichen, in denen das Verbot den mündigen Bürger vor sich selbst schützen soll (und ihn im Falle einer Zuwiderhandlung sogar bestraft), ist dies problematisch. Die Arbeit behandelt die grundsätzliche Frage, inwieweit der Staat berechtigt ist, paternalistische Normen aufzustellen. Im Zusammenhang mit dem Organhandelsverbot untersucht die Autorin die vom Gesetzgeber genannten Rechtsgüter auf ihre Tauglichkeit zur Rechtfertigung des Organhandelsverbotes. Sie geht insbesondere auf die Frage ein, ob eine freiwillig getroffene Entscheidung eine (Selbst-)Entwürdigung darstellen kann. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsgut das (strafbewehrte) Verbot in seinerjetzigen Form legitimieren kann. Neben der Beleuchtung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Paternalismus behandelt die Arbeit die grundsätzliche Frage der gesetzgeberischen Normsetzungsbefugnis.
17, 18 des Transplantationsgesetzes (TPG) normierte Organhandelsverbot wird dieses Recht durch den Staat eingeschränkt. In den Bereichen, in denen das Verbot den mündigen Bürger vor sich selbst schützen soll (und ihn im Falle einer Zuwiderhandlung sogar bestraft), ist dies problematisch. Die Arbeit behandelt die grundsätzliche Frage, inwieweit der Staat berechtigt ist, paternalistische Normen aufzustellen. Im Zusammenhang mit dem Organhandelsverbot untersucht die Autorin die vom Gesetzgeber genannten Rechtsgüter auf ihre Tauglichkeit zur Rechtfertigung des Organhandelsverbotes. Sie geht insbesondere auf die Frage ein, ob eine freiwillig getroffene Entscheidung eine (Selbst-)Entwürdigung darstellen kann. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsgut das (strafbewehrte) Verbot in seinerjetzigen Form legitimieren kann. Neben der Beleuchtung des Spannungsfeldes zwischen Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Paternalismus behandelt die Arbeit die grundsätzliche Frage der gesetzgeberischen Normsetzungsbefugnis.