Bis zum Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 trat die formelle Rechtskraft von Bescheiden dann ein, wenn eine Berufung an eine übergeordnete Verwaltungsbehörde oder an den UVS nicht oder nicht mehr zulässig war. Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden nicht nur die UVS abgeschafft und an deren Stelle die VwG errichtet, sondern grundlegende Fragen zum Eintreten der Rechtskraft neu gestellt. Mit dieser Arbeit soll zweierlei gezeigt werden: Erstens, dass das Eintreten der Rechtskraft differenziert zu beurteilen ist und zweitens, dass dies im jeweilen Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist.
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