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Das Werk bietet einen Überblick über Geschichte, Aufbau und Inhalt der antiken Rechtskulturen - vom Alten Orient über das Alte Ägypten, Israel und Griechenland bis nach Rom. In einführenden Kapiteln werden Grundlagen und Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtssysteme erläutert sowie die Strukturen der Rechtspflege beschrieben. Zugleich machen zahlreiche konkrete Fallbeispiele aus allen Rechtskulturen 3000 Jahre antiker Geschichte wieder lebendig.

Produktbeschreibung
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Das Werk bietet einen Überblick über Geschichte, Aufbau und Inhalt der antiken Rechtskulturen - vom Alten Orient über das Alte Ägypten, Israel und Griechenland bis nach Rom. In einführenden Kapiteln werden Grundlagen und Besonderheiten der unterschiedlichen Rechtssysteme erläutert sowie die Strukturen der Rechtspflege beschrieben. Zugleich machen zahlreiche konkrete Fallbeispiele aus allen Rechtskulturen 3000 Jahre antiker Geschichte wieder lebendig.
Autorenporträt
Ulrich Manthe ist Professor für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Passau. Seine Hauptarbeitsgebiete sind römische und chinesische Rechtsgeschichte. Buchveröffentlichung (Geschichte des römischen Rechts).
Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension

Sehr gelungen findet Rezensent Wilfried Nippel diesen Sammelband, der sich mit den antiken Rechtssystemen in Ägypten, Mesopotamien, im Hethiter-Reich, in Israel, Griechenland und Rom befasst. Ziel des Bandes ist es, "einen Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit ins kulturelle Gedächtnis zurückzurufen", wie Nippel den Herausgeber des Bandes, Ulrich Manthe, zitiert. Er hebt hervor, dass es Autoren des Bandes gelingt, die Differenziertheit der antiken Rechtsordnungen - mit ihren unterschiedlichen Scheidungen von Religion und Recht, den wechselnden Gewichtungen von materiellem und Verfahrensrecht, den divergierenden Materien, die überhaupt verrechtlicht werden - einem breiteren interessierten Publikum zugänglich zu machen. Die Autoren vermitteln, "welche Kulturleistung die Evolution von Recht als Medium zur Stabilisierung gesellschaftlicher Erwartungen bedeutet", hält Nippel fest. Allerdings hätte er sich etwas mehr "antike Rechtsgeschichte" und Rezeptionsgeschichte gewünscht.

© Perlentaucher Medien GmbH