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Hongkong und Macau, die bislang unter britischer bzw. portugiesischer Verwaltung stehen, werden mit Wirkung vom 1. Juli 1997 bzw. 20. Dezember 1999 an die Volksrepublik China zurückgelangen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, wie dieser Vorgang, der unter der Formel "ein Land, zwei Systeme" abgewickelt wird, in den Problemkreis völkerrechtlicher Sonderterritorien einzuordnen ist. Die Studie untersucht zunächst die geographischen und historischen Grundlagen, die institutionelle und materielle Verfassungsrechtslage sowie den völkerrechtlichen Status Quo von Hongkong und…mehr

Produktbeschreibung
Hongkong und Macau, die bislang unter britischer bzw. portugiesischer Verwaltung stehen, werden mit Wirkung vom 1. Juli 1997 bzw. 20. Dezember 1999 an die Volksrepublik China zurückgelangen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, wie dieser Vorgang, der unter der Formel "ein Land, zwei Systeme" abgewickelt wird, in den Problemkreis völkerrechtlicher Sonderterritorien einzuordnen ist. Die Studie untersucht zunächst die geographischen und historischen Grundlagen, die institutionelle und materielle Verfassungsrechtslage sowie den völkerrechtlichen Status Quo von Hongkong und Macau, um sich dann dem eigentlichen Kernpunkt, den "Gemeinsamen Erklärungen" von 1984 bzw. 1987 sowie den beiden "Grundgesetzen", zuzuwenden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß es sich bei den vertraglich vorgesehenen "Sonderverwaltungsgebieten" um im Völkerrecht neuartige Konzeptionen handelt, die er als "Sondersystemgebiete" oder "Eigensystemgebiete" bezeichnet.
Autorenporträt
Der Autor: Martin P. Scheuer wurde 1957 in Eppelborn/Saar geboren. Er studierte von 1978 bis 1983 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes. Anschließend absolvierte er am Europa-Institut der Universität des Saarlandes das Aufbaustudium «Europäische Integration». Von 1983 bis 1986 leistete er als Gerichtsreferendar seinen Dienst im Saarland. Gleichzeitig war er von 1984 bis 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, von 1986 bis 1988. Geschäftsführer des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes. Seit Juni 1988 steht er im Dienst der Bundesfinanzverwaltung - z.Zt. als Regierungsdirektor im Bundesministerium der Finanzen.