Im 19. Jh. regelte sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Personengesellschaften im deutschen Rechtsraum über ein Regel-Ausnahme-Verhältnis des römischen Grundsatzes der vollständigen Gesellschaftsauflösung nach dem Tod eines Gesellschafters und der im Mittelalter gewohnheitsrechtlich etablierten Fortsetzungsabrede. Die Autorin verlagert den Blick auf die Rechtslage im russischen Zarenreich. Dazu untersucht und vergleicht sie die Regelung der Rechtsnachfolge von Todes wegen in Personengesellschaften sowie das daraus resultierende Spannungsverhältnis von Erb- und Gesellschaftsrecht im deutschen und russischen Recht des 19. Jh.