Mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Domains ist auch das Konfliktpotential gestiegen. Die zunehmende Zahl von Auseinandersetzungen verdeutlicht die Notwendigkeit, Domains in das bestehende Rechtssystem zu integrieren. Hierfür werden Domain und Domainregistrierungsvertrag einer rechtlichen Analyse unterzogen. Stellt die Domain ein Ausschließlichkeitsrecht dar? Welche Parteien sind an der Domainregistrierung wie beteiligt? Wirkt sich dies auf die Zuordnung der Domain zu einer Person aus? Vorreiter auch in der juristischen Auseinandersetzung mit Domains sind die USA. Es werden daher nicht nur…mehr
Mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Domains ist auch das Konfliktpotential gestiegen. Die zunehmende Zahl von Auseinandersetzungen verdeutlicht die Notwendigkeit, Domains in das bestehende Rechtssystem zu integrieren. Hierfür werden Domain und Domainregistrierungsvertrag einer rechtlichen Analyse unterzogen. Stellt die Domain ein Ausschließlichkeitsrecht dar? Welche Parteien sind an der Domainregistrierung wie beteiligt? Wirkt sich dies auf die Zuordnung der Domain zu einer Person aus? Vorreiter auch in der juristischen Auseinandersetzung mit Domains sind die USA. Es werden daher nicht nur die Domain und der Domainregistrierungsvertrag im Hinblick auf die ".de"-Top Level Domain nach deutschem Recht betrachtet, sondern auch der Registrierungsvertrag und die ".com"-Top Level Domain nach US-amerikanischem Recht beleuchtet.
Ettje Trauernicht wurde 1976 in Hamburg geboren und studierte ab 1996 Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Im Jahr 2000 legte sie ihr Erstes Staatsexamen ab. Nach einem anschließenden Studienaufenthalt an der University of Cape Town (Südafrika) erlangte sie den Titel des Master of Law. Im Jahr 2006 legte die Autorin ihr Zweites Staatsexamen ab. Sie ist seit Anfang 2007 als Rechtsanwältin in Hamburg tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Vergleich der Rechtsnatur der Domain nach deutschem und US-amerikanischem Recht - Die Domain als Ausschließlichkeitsrecht, gewerbliches Schutzrecht, sonstiges Recht oder (nur) als Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrags - Die Domain als property-right - Die Parteien des Domainregistrierungsvertrags - Die Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrags.
Inhalt: Vergleich der Rechtsnatur der Domain nach deutschem und US-amerikanischem Recht - Die Domain als Ausschließlichkeitsrecht, gewerbliches Schutzrecht, sonstiges Recht oder (nur) als Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrags - Die Domain als property-right - Die Parteien des Domainregistrierungsvertrags - Die Rechtsnatur des Domainregistrierungsvertrags.
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