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Studienarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: Voll Befriedigend (11 Punkte), Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) (Lehrstuhl für Staatsrecht und Staatslehre), Veranstaltung: Verwaltungsrechtliches Seminar (S 105) - Pflichtveranstaltung - im Rahmen des einsemestrigen Studiums für Rechtsreferendare (Teil der Pflicht-Wahlstation)., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsnatur der Zusage (Zusicherung)und den praktischen Folgen ihrer…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1985 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: Voll Befriedigend (11 Punkte), Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (ehem. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) (Lehrstuhl für Staatsrecht und Staatslehre), Veranstaltung: Verwaltungsrechtliches Seminar (S 105) - Pflichtveranstaltung - im Rahmen des einsemestrigen Studiums für Rechtsreferendare (Teil der Pflicht-Wahlstation)., Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsnatur der Zusage (Zusicherung)und den praktischen Folgen ihrer Bestimmung. Zunächst wird die Begriffsbestimmung der Zusage behandelt. Zu diesem Zweck wird die Zusage von der Auskunft und zum Vorbescheid abgegrenzt. Anschließend werden Vorschläge zur Bestimmung der Rechtsnatur von Zusagen vorgestellt. Die Arbeit endet mit den praktischen Folgen der Rechtsnatur-Bestimmung von Zusagen. Hierfür analysiert der Autor die Frage, wie stark die Verwaltung an eineeinmal gegebene Zusage gebunden ist.
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