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Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG liegt ein in sich geschlossenes System zu Grunde. Enteignungs(ermächtigungs)gesetze sind von Inhalts- und Schrankenbestimmungen eindeutig abgrenzbar, folglich auch Enteignungen von Maßnahmen, die eine generell bestehende Pflichtigkeit aktualisieren. Damit ist die Junktimklausel erfüllbar. Die Frage Enteignung oder nicht verliert an Bedeutung, in den Vordergrund tritt die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme, bzw. der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Aus dem Amtshaftungsanspruch und der Eigentumsunrechtshaftung lassen…mehr

Produktbeschreibung
Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 14 GG liegt ein in sich geschlossenes System zu Grunde. Enteignungs(ermächtigungs)gesetze sind von Inhalts- und Schrankenbestimmungen eindeutig abgrenzbar, folglich auch Enteignungen von Maßnahmen, die eine generell bestehende Pflichtigkeit aktualisieren. Damit ist die Junktimklausel erfüllbar. Die Frage Enteignung oder nicht verliert an Bedeutung, in den Vordergrund tritt die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme, bzw. der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Aus dem Amtshaftungsanspruch und der Eigentumsunrechtshaftung lassen sich Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche wegen legislativen Unrechts ableiten. Das Haftungsrisiko des Staates ist durch den Vorrang des Primärrechtsschutzes beschränkt.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Wunderlich wurde 1956 in Stuttgart geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln und «Law and Economics» in Rotterdam, Gent und Hamburg. Er ist Rechtsanwalt in Düsseldorf; Promotion 1993.