Die Arbeit befasst sich mit dem Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu mitgliedstaatlichen Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Dabei wird die maßgebliche Rechtsprechung des EuGH umfänglich berücksichtigt und unter Abwägung mit Vorbehalten aus dem nationalen Recht kritisch gewürdigt. Allgemeine Strukturen und Dogmatik werden ebenso wie spezielle Regelungen aus dem Beihilfenrecht aufgezeigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Rechtsprechung des EuGH entgegen teils anderslautender Stellungnahmen im Schrifttum nationale Befindlichkeiten weitgehend akzeptiert und nur im Bereich der staatlichen Beihilfen mit strengeren Maßstäben misst. Dies findet seine Legitimation jedoch in der besonderen Kompetenzverteilung im Beihilfenrecht.