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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Veranstaltung: Immobilienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In den 90er Jahren erwarben infolge des durch die deutsche Wiedervereinigung ausgelösten Immobilienbooms zahlreiche Anleger Immobilien und Beteiligungen an Immobilienfonds als Kapitalanlagemodelle. Unterstützt durch steuerliche Anreize wie die Sonder-Afa Ost , der staatlichen Euphorie über blühende Landschaften im Osten und einer vermeintlich risikolosen und rentablen…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Veranstaltung: Immobilienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In den 90er Jahren erwarben infolge des durch die deutsche Wiedervereinigung ausgelösten Immobilienbooms zahlreiche Anleger Immobilien und Beteiligungen an Immobilienfonds als Kapitalanlagemodelle. Unterstützt durch steuerliche Anreize wie die Sonder-Afa Ost , der staatlichen Euphorie über blühende Landschaften im Osten und einer vermeintlich risikolosen und rentablen Kapitalanlage in Immobilien, ließen sich viele Investoren von der damaligen Stimmung anstecken. Etwaigen Bedenken der Investoren hinsichtlich der Lagen, der Gebäude, der erzielbaren Renditen und der Nachhaltigkeit der Investitionen begegneten Bauträger, Fondsinitiatoren und der Vertrieb mit Hochglanzprospekten, Mietgarantien und weiteren Scheinargumenten. Letzte Zweifel der Anleger wurden meist dadurch ausgeräumt, dass den Anlegern, welche oft in sogenannten Haustürsituationen geworben wurden, vom Vertrieb neben den Fondsanteilen, Angebote namhafter Kreditinstitute zur Fremdfinanzierung des Fondsbeitritts, als auch Treuhandverträge mitvermittelt wurden. Die Treuhänder sollten den Fondsbeitritt, den Abschluss der Darlehensverträge und die Verwaltung der Fondsanteile im Namen und für Rechnung der Anleger durchführen, während sich die Aufgabe der Anleger darauf beschränken sollte, die erforderlichen Unterschriften zu leisten, Willenserklärungen abzugeben und einer positiven Entwicklung ihres Immobilienengagements zuzusehen.
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