Der Titel meiner Dissertation ist Rechtsstaatlichkeit und die britische Verfassung. Aus Gründen der Transparenz habe ich meinen Aufsatz in zwei Hauptteile gegliedert. Zunächst beschäftige ich mich mit dem Problem der ungeschriebenen Verfassung in Großbritannien, das unter Rechtsexperten eine alltägliche Debatte ist. Um die beiden Teile hervorzuheben (diejenigen, die für eine geschriebene und diejenigen, die für eine ungeschriebene Verfassung sind), zeige ich einige Meinungen und die Hauptgründe für und gegen eine solche Verfassung auf. Natürlich erläutere ich auch den historischen Hintergrund der Entwicklung der Verfassung zum besseren Verständnis ihrer heutigen Form. Danach zeige ich die Merkmale und Besonderheiten dieses Dokuments auf. Im zweiten Teil meines Aufsatzes komme ich zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Nach einem historischen Überblick erwähne ich kurz seine Verbindungen zu anderen Prinzipien. A. V. Dicey ist der wichtigste Vertreter des Rechtsstaatlichkeitsbegriffs, und jeder britische Autor erwähnt ihn. Daher drücke ich seine Konzeption aus und weise auf die Fehler seiner Theorie hin.
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