Dieses Buch untersucht die Be- und Anstellungsverhältnisse im durch seine dualistische Struktur geprägten deutschen Börsenwesen. Die Börse als Anstalt des öffentlichen Rechts administriert den Börsenhandel durch ihre Organe. Getragen wird diese Anstalt vom Börsenträger, der durchweg eine juristische Person des Privatrechts ist. Da den Börsenträger nach dem Börsengesetz die Pflicht trifft, der Börse die für den Börsenbetrieb erforderlichen personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, werden die Organmitglieder zwar von der Börse bestellt, ihre Dienstverträge aber mit dem Börsenträger geschlossen. Der Autor arbeitet die Besonderheiten der Rechtsstellung dieser Organmitglieder heraus.