Die Arbeit greift die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes innerhalb des Planungs- und Genehmigungsverfahrens für länderübergreifende und grenzüberschreitende Übertragungsnetze aus Sicht des einzelnen Bürgers auf. Sie fokussiert sich auf das Modell konzentrierten Rechtsschutzes und die materielle Präklusion im Planfeststellungsverfahren des NABEG. Gegenstand der Untersuchung ist, welche Rechte dem Einzelnen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung zukommen und welche Rechtsschutzmöglichkeiten er hat. Weiter geht der Autor der Frage nach, welche Beschränkungen…mehr
Die Arbeit greift die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes innerhalb des Planungs- und Genehmigungsverfahrens für länderübergreifende und grenzüberschreitende Übertragungsnetze aus Sicht des einzelnen Bürgers auf. Sie fokussiert sich auf das Modell konzentrierten Rechtsschutzes und die materielle Präklusion im Planfeststellungsverfahren des NABEG. Gegenstand der Untersuchung ist, welche Rechte dem Einzelnen im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung zukommen und welche Rechtsschutzmöglichkeiten er hat. Weiter geht der Autor der Frage nach, welche Beschränkungen sich aufgrund der Rechtsschutzkonzentration und der materiellen Präklusion für die Rechtsstellung des Einzelnen ergeben und wo die Grenzen der Einschränkbarkeit liegen.
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Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht 23
Manuel Stückemann studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Er war als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre sowie an der Professur für Öffentliches Recht der Universität zu Köln tätig.
Inhaltsangabe
-europäisches Energieinfrastrukturrecht - völker- und unionsrechtliche Vorgaben für Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz - subjektiv-öffentliche Rechte in der Bundesfachplanung - Zulässigkeit von Präklusionsvorschriften am Maßstab der Aarhus - Konvention und der UVP-Richtlinie
-europäisches Energieinfrastrukturrecht - völker- und unionsrechtliche Vorgaben für Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz - subjektiv-öffentliche Rechte in der Bundesfachplanung - Zulässigkeit von Präklusionsvorschriften am Maßstab der Aarhus - Konvention und der UVP-Richtlinie
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