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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Seminar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesamtüberblick über das europäische Filmurheberrecht unter Fokussierung auf die Rechtsstellung des Filmproduzenten. Berücksichtigt werden auch int. Abkommen und EU-Richtlinien. Mit Übersichtstabellen des filmrelevanten Urheberrechtes aller EU-Staaten. Seit es mit dem deutschen Film wieder bergauf zu gehen scheint, ist auch das Interesse an…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 13 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin, Veranstaltung: Seminar Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesamtüberblick über das europäische Filmurheberrecht unter Fokussierung auf die Rechtsstellung des Filmproduzenten. Berücksichtigt werden auch int. Abkommen und EU-Richtlinien. Mit Übersichtstabellen des filmrelevanten Urheberrechtes aller EU-Staaten. Seit es mit dem deutschen Film wieder bergauf zu gehen scheint, ist auch das Interesse an filmspezifischen Themen wieder gewachsen. Das sieht man nicht zuletzt daran, daß im Medienbereich immer mehr Wert auf eine solide Ausbildung gelegt wird. Eine zentrale Figur spielt im Filmbereich der Filmproduzent. Er trägt wesentlich mehr Verantwortung, als "...mit Könnern in einem Raum zu sitzen." . Neben künstlerischen, ökonomischen und organisatorischen Fähigkeiten muß er auch eine Reihe von rechtlichen Fragen klären, bevor er ungestört an die Filmproduktion und -auswertung herangehen kann. Die vorliegende Arbeit möchte versuchen, die unterschiedlichen und für den Filmproduzenten wichtigen Regelungsgehalte in den Mitgliedsstaaten der EU vorzustellen. Hierbei ist es unerläßlich, auf das Filmurheberrecht der einzelnen Länder, in welchem die Rechte des Filmproduzenten nur ein Mosaiksteinchen eines umfassenderen Regelungswerkes ausmachen, näher einzugehen. Vielfach wird erst aus der filmrechtlichen Gesetzessystematik verständlich, welche Rechtsstellung der Filmproduzent in selbiger überhaupt einnimmt. Aus diesem Grund wird konsequent ein einheitlicher Aufbau angewandt, durch welchen zunächst auf die nationalen Filmrechtsregelungen eingegangen wird und dann zusätzlich noch einmal auf die Position des Filmproduzenten.