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Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar "Familien- und Erbrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff "Stiefkind" taucht im BGB auf. Die Rechtsliteratur versteht unter Stiefkindern solche Kinder, die nur zu einem Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis stehen, zum anderen aber nicht. Die Arbeit untersucht die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar "Familien- und Erbrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine Legaldefinition für das Stiefkind oder das Stiefkindverhältnis. Nicht einmal der Begriff "Stiefkind" taucht im BGB auf. Die Rechtsliteratur versteht unter Stiefkindern solche Kinder, die nur zu einem Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis stehen, zum anderen aber nicht. Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der Stiefkinder durch sämtliche Rechtsgebiete.
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Autorenporträt
Claus Renzelmann, Jahrgang 1967, studierte in Münster und Bochum Jura, Geschichte und Musikwissenschaft. Die fachübergreifende Bildung ist ihm bis heute ein grosses Anliegen. Er ist Fachanwalt für Medizin-, Erb- und Strafrecht und betreibt eine mittelständische Anwaltskanzlei in Wuppertal und Berlin. Als Historiker ist er spezialisiert auf die Geschichte des 19. Jh., besonders auf die transatlantische Verbindung zwischen Deutschland und Amerika. Renzelmann ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der FOM Neuss und Sprecher des Extrachors der Wuppertaler Bühnen.