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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsstellung Minderjähriger im familiengerichtlichen Verfahren. Im Fokus steht § 9 FamFG. Die Autorin plädiert für eine Gesetzesänderung, die sich von starren Altersgrenzen löst und auf die individuellen Fähigkeiten abstellt. Der Vorschlag lehnt sich an Erkenntnisse aus einem Vergleich zum schweizerischen Recht an. Die Untersuchung wirft einen umfassenden Blick auf die Beteiligung Minderjähriger und die Repräsentation ihrer Interessen im familiengerichtlichen Verfahren und analysiert die bestehenden Rechtsgarantien darauf aus verfassungs- und…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Rechtsstellung Minderjähriger im familiengerichtlichen Verfahren. Im Fokus steht § 9 FamFG. Die Autorin plädiert für eine Gesetzesänderung, die sich von starren Altersgrenzen löst und auf die individuellen Fähigkeiten abstellt. Der Vorschlag lehnt sich an Erkenntnisse aus einem Vergleich zum schweizerischen Recht an.
Die Untersuchung wirft einen umfassenden Blick auf die Beteiligung Minderjähriger und die Repräsentation ihrer Interessen im familiengerichtlichen Verfahren und analysiert die bestehenden Rechtsgarantien darauf aus verfassungs- und konventionsrechtlichen Quellen. In einem Binnenrechtsvergleich wird aufgezeigt, welche Regelungsmöglichkeiten zur Beteiligung Minderjähriger das deutsche Recht in wichtigen Verfahrensordnungen und im materiellen Recht kennt. Ein letzter Abschnitt präsentiert Erkenntnisse aus entwicklungspsychologischer und soziologischer Sicht und gibt Anstöße, wo in Bezug auf familienrechtliche Verfahren noch Untersuchungsbedarf besteht.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Passau und der Shahid-Beheshti-Universität Teheran, Ersten Juristischen Examens 2019. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der LMU München, Lehrstuhl von Herrn Professor Wolfgang Hau von 2019 bis 2022, im März und April 2020 am Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht an der Universität Bern. Das der Arbeit zugrundeliegende Promotionsprojekt wurde mit mündlicher Prüfung im Februar 2023 abgeschlossen. Seit August 2022 ist Frau Jahani Rechtsreferendarin am Kammergericht Berlin und absolviert derzeit ihre Verwaltungsstation am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.