Die Einführung der neuen institutionellen Struktur der europäischen Aufsichtsbehörden gehört zu den bedeutendsten Reformen der Europäischen Union nach der Finanzkrise von 2008/2009. Zum 1. Januar 2011 entstanden drei EU-Aufsichtsagenturen, die für die mikroprudentielle Finanzaufsicht zuständig sind, sowie der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte Europäische Ausschuss für Systemrisiken, der sich mit der makroprudentiellen Finanzaufsicht des europäischen Finanzbinnenmarktes befasst. Natalia Kohtamäki analysiert den Reformprozess und bietet eine Gesamtschau des neuen Finanzaufsichtssystems an. Dabei untersucht sie die Rechtsfragen, die durch die Reform insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Legitimation der Aufsichtsagenturen aufgeworfen werden.