Die strafbefreiende Selbstanzeige stand in den letzten Jahren immer wieder im medialen Fokus. Dies ist zahlreichen Fällen von Personen des öffentlichen Lebens geschuldet. Von der allgemeinen Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt geblieben ist, dass die Vorschrift der Selbstanzeige im Jahr 2011 eine umfassende gesetzgeberische Reform erfahren hat.
Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit dieser Reform und den neuen gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO auseinander. Zudem werden dogmatische Diskussionen sowie der praktische Anwendungsbereich der Norm aufgearbeitet und einer jeweiligen Lösung zugeführt.
Ein weiterer wesentlicher Teil der Neuregelung ist die Vorschrift des Paragraph 398a AO, mit welcher der Gesetzgeber erstmalig einen Geldzuschlag für bestimmte Selbstanzeigen normiert hat. Zu Paragraph 398a AO werden theoretische Aspekte der verfassungs- und konventionsrechtlichen Zulässigkeit erörtert, sowie die praktische Relevanz der neuen Verfahrensnorm erarbeitet.
Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit dieser Reform und den neuen gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige nach Paragraph 371 AO auseinander. Zudem werden dogmatische Diskussionen sowie der praktische Anwendungsbereich der Norm aufgearbeitet und einer jeweiligen Lösung zugeführt.
Ein weiterer wesentlicher Teil der Neuregelung ist die Vorschrift des Paragraph 398a AO, mit welcher der Gesetzgeber erstmalig einen Geldzuschlag für bestimmte Selbstanzeigen normiert hat. Zu Paragraph 398a AO werden theoretische Aspekte der verfassungs- und konventionsrechtlichen Zulässigkeit erörtert, sowie die praktische Relevanz der neuen Verfahrensnorm erarbeitet.