Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Universität Potsdam, Veranstaltung: Unternehmens- und Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 01. Juli 2021 trat die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen in § 6 AStG in Kraft. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Aufhebung der zinslosen Stundung der festgesetzten Steuer bei Wegzügen innerhalb der Europäischen Union sowie den Wegfall der Berücksichtigung von Wertminderungen, die nach dem Wegzug auftreten. Diese Masterthesis bewertet diese Reform vor dem Hintergrund der europäischen ATAD- Richtlinie sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Insbesondere stehen die neuen Regeln zur Stundung der Steuerschuld und deren Unionsrechtskonformität im Fokus der Untersuchung. Dazu wurden relevante Urteile des Europäischen Gerichtshofs untersucht. Insbesondere wurden die Urteile Kommission/Portugal (C-503/14) und Wächtler (C-581/17), das den Wegzug einer natürlichen Person in die Schweiz behandelte, ausführlich besprochen. Das letztere Urteil, die darauf folgende Reaktion des Finanzministeriums sowie das zugehörige Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wurden sodann bewertet, um vor diesem Hintergrund die Neuregelung des § 6 AStG zu analysieren und zu diskutieren. In der Thesis wurde sich grundsätzlich aller vier juristischer Auslegungsmethoden bedient, wobei die systematische Auslegung beim Vergleich der Neufassung der Reform mit den Vorgaben der bisherigen Rechtsprechung des EuGH hauptsächlich zur Anwendung kam. Daneben wurde zwecks historischer und teleologischer Auslegung auf die Ausführungen in der Reformbegründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung abgestellt. Im Ergebnis wurde auf tatbestandlicher Seite eine stark überschießende Wirkung festgestellt, da noch immer viele Wegzugsfälle einer Wegzugsbesteuerung unterworfen werden, ohne dass dies zur Sicherung des Steuersubstrats erforderlich ist. Auf der Rechtsfolgenseite wurde festgestellt, dass insbesondere die neue Stundungsregelung des § 6 AStG vor dem Hintergrund der zuvor diskutierten EuGH-Rechtsprechung europarechtswidrig ist. Dies betrifft sowohl die grundsätzliche Umstellung auf ein Ratenzahlungskonzept als auch das generelle Verlangen von Sicherheitsleistungen und den Wegfall der Berücksichtigung nachträglicher Wertminderungen.
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