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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Hannover), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1972 wurde das AStG und somit auch die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG eingeführt. Vor der Einführung dieser Rechtsvorschrift war es der Finanzverwaltung nicht möglich, die wesentliche Beteiligung eines Gesellschafters mit stillen Reserven zu besteuern, wenn dieser seinen Wohnsitz ins Ausland verlegte. Auch nach dem Wegzug war das…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Hannover), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1972 wurde das AStG und somit auch die Regelungen zur Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG eingeführt. Vor der Einführung dieser Rechtsvorschrift war es der Finanzverwaltung nicht möglich, die wesentliche Beteiligung eines Gesellschafters mit stillen Reserven zu besteuern, wenn dieser seinen Wohnsitz ins Ausland verlegte. Auch nach dem Wegzug war das Besteuerungsrecht ausgeschlossen. Entsprechend wurde diese Rechtsvorschrift mit dem Hintergrund eingeführt, die Sicherstellung des Steuersubstrates für die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Wegzügen ins Ausland zu gewährleisten. Im Laufe der Zeit führte diese Vorschrift sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene immer wieder zu Schwierigkeiten. Daraus resultierten bereits mehrere Gesetzesänderungen. In den letzten beiden Jahren gab es mehrere Referentenentwürfe für eine erneute Gesetzesänderung. Im Rahmen dieser Arbeit wird der Regierungsentwurf vom 24. März 2021 analysiert und die dadurch eintretende Reform der Wegzugsbesteuerung kritisch gewürdigt. Der Regierungsentwurf soll die Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGHs aufnehmen und zeitgemäß ausgestalten. Des Weiteren soll die erhöhte Mobilität des Steuerpflichtigen gefördert sowie die Administrierbarkeit, unter Berücksichtigung der fiskalischen Interessen, verbessert werden. Beginnen wird die Beurteilung mit der Darstellung der Tatbestandsmerkmale sowie deren Rechtsfolgen zum aktuellen Stand. Anschließend werden die eventuell eintretenden Veränderungen durch den Gesetzesentwurf genannt. Abschließend erfolgt eine kritische Analyse und Würdigung der Veränderungen sowie eine Darstellung der nicht thematisierten Problemfelder des Gesetzesentwurfs. Sofern im Rahmen dieser Arbeit ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) thematisiert wird, ist von dem OECD-Musterabkommen auszugehen.