"Decentralization", "Democratization" und - zunächst etwas schwächer - "Political Re-Education" - das wollten die Briten erreichen, als sie im Frühjahr 1945 Nordwestdeutschland besetzten. Schon in den Untersuchungen des Londoner Foreign Office war dem Kommunalrecht bei dieser Neustrukturierung eine Schlüsselrolle zugewiesen.
Als die Besatzung Ende der 40er Jahre stufenweise aufgehoben wurde, hinterliessen die Briten die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung vom 1. April 1946, von den Deutschen (Verwaltungsleitern) heftig als aufoktroyiertes englisches Recht befeindet. Erstaunlicherweise war zugleich das Selbstbewusstsein der Gemeinden deutlich gestärkt. Hatte man um 1930 in Deutschland die "Krise der Selbstverwaltung" debattiert, weil diese in einer Demokratie keine Berechtigung mehr habe, so fühlten sich die Gemeinden jetzt als notwendige Gliederung des demokratischen Staates.
Was die Briten wollten, wie sie es umsetzten und was sie erreichten - kurz: Planung und Implementation der britischen Kommunalreform will diese Arbeit untersuchen und bewerten.
Als die Besatzung Ende der 40er Jahre stufenweise aufgehoben wurde, hinterliessen die Briten die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung vom 1. April 1946, von den Deutschen (Verwaltungsleitern) heftig als aufoktroyiertes englisches Recht befeindet. Erstaunlicherweise war zugleich das Selbstbewusstsein der Gemeinden deutlich gestärkt. Hatte man um 1930 in Deutschland die "Krise der Selbstverwaltung" debattiert, weil diese in einer Demokratie keine Berechtigung mehr habe, so fühlten sich die Gemeinden jetzt als notwendige Gliederung des demokratischen Staates.
Was die Briten wollten, wie sie es umsetzten und was sie erreichten - kurz: Planung und Implementation der britischen Kommunalreform will diese Arbeit untersuchen und bewerten.
"Vor allem wegen der Bedeutung, die der Beitrag der britischen Besatzungsmacht und zum Verständnis des heutigen Kommunalrechts in der gegenwärtigen Diskussion einnimmt, ist die gründliche und sorgfältige Untersuchung nachdrücklich zu begrüssen." (Eildienst)
"So gibt die Arbeit nicht nur einen guten Überblick über den Neubeginn des demokratischen Gemeinwesens auf kommunaler Ebene kurz vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland, sondern legt zugleich die Grundlagen für die kommunalrechtlichen Diskussionen der Gegenwart, die von der Einführung des Modells der Süddeutschen Ratsverfassung und Maßnahmen zur Verbesserung der Effektivität kommunaler Verwaltung bestimmt werden." (Bernhard Stüer, Die Verwaltung)
"Durch ihren exemplarischen Charakter verdient die mit Sorgfalt und gutem Blick für die wesentlichen Tendenzen geschriebene Studie ... Beachtung über den lokalen Rahmen hinaus, der lediglich als Ausgangsbasis für allgemein gültige Beobachtungen und Feststellungen dient." (Dieter Brosius, Jahrbuch Alt-Hildesheim)
"...mit großem Fleiß und mit Gespür für Theorie und Praxis erarbeitete Studie... Insbesondere wegen der weitgehend aus Archiven geschöpften Erkenntnisse sollte an diesem Werk nicht vorbeigehen, wer sich über Kommunalverfassung und kommunale Wirklichkeit der Jahre 1945 bis 1947 in der britischen Zone eingehender informieren will." (Theodor Elster, Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte)
"So gibt die Arbeit nicht nur einen guten Überblick über den Neubeginn des demokratischen Gemeinwesens auf kommunaler Ebene kurz vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland, sondern legt zugleich die Grundlagen für die kommunalrechtlichen Diskussionen der Gegenwart, die von der Einführung des Modells der Süddeutschen Ratsverfassung und Maßnahmen zur Verbesserung der Effektivität kommunaler Verwaltung bestimmt werden." (Bernhard Stüer, Die Verwaltung)
"Durch ihren exemplarischen Charakter verdient die mit Sorgfalt und gutem Blick für die wesentlichen Tendenzen geschriebene Studie ... Beachtung über den lokalen Rahmen hinaus, der lediglich als Ausgangsbasis für allgemein gültige Beobachtungen und Feststellungen dient." (Dieter Brosius, Jahrbuch Alt-Hildesheim)
"...mit großem Fleiß und mit Gespür für Theorie und Praxis erarbeitete Studie... Insbesondere wegen der weitgehend aus Archiven geschöpften Erkenntnisse sollte an diesem Werk nicht vorbeigehen, wer sich über Kommunalverfassung und kommunale Wirklichkeit der Jahre 1945 bis 1947 in der britischen Zone eingehender informieren will." (Theodor Elster, Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte)