Das erste Gesetz vom 14.6.1976 zur Reform des Ehe- und Familienrechts brachte vor dreißig Jahren eine völlige Abkehr vom Verschuldensprinzip und stellte nur noch auf das Scheitern der Ehe ab. Die Quellensammlung umfasst die Protokolle über die schwierigen und langwierigen Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates und des Bundestages (1973-1976) sowie im Vermittlungsausschuss zu den
1564-1586b BGB. Die im Anhang erstmals in deutscher Übersetzung wiedergegebene Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform war von großer Bedeutung für die deutschen Reformarbeiten insbesondere für die Familienrechtskommission der Evangelischen Kirche Deutschlands und für die Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz, deren Schlussberatungen von 1969 dokumentiert werden. Die Einleitung des Herausgebers erläutert die wichtigsten Stationen der Entstehung des Gesetzes von 1976 und enthält Kurzbiographien der maßgebend an der Reform beteiligten Personen.
1564-1586b BGB. Die im Anhang erstmals in deutscher Übersetzung wiedergegebene Anglikanische Denkschrift von 1966 zur Scheidungsrechtsreform war von großer Bedeutung für die deutschen Reformarbeiten insbesondere für die Familienrechtskommission der Evangelischen Kirche Deutschlands und für die Eherechtskommission des Bundesministeriums der Justiz, deren Schlussberatungen von 1969 dokumentiert werden. Die Einleitung des Herausgebers erläutert die wichtigsten Stationen der Entstehung des Gesetzes von 1976 und enthält Kurzbiographien der maßgebend an der Reform beteiligten Personen.
«Die vorliegende Quellensammlung ergänzt die zahlreichen von Schubert herausgegebenen Quellensammlungen zur Familienrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts hervorragend; ohne diese Quellensammlung lässt sich die Vorgeschichte dieser grundlegenden Reform für Unbeteiligte nur unvollständig erschließen.» (Martin Löhnig, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht)
«In seiner klaren und übersichtlichen Einleitung legt Werner Schubert wie in allen seinen Editionen den geschichtlichen Ablauf vorbildlich dar. Hier schildert er auch das Editionsumfeld einschliesslich der notwendigen, bedauerlichen Einschränkungen. Ausserdem bietet er verdienstvollerweise etwa 50 Kurzbiographien über die wichtigsten Beteiligten und rundet seine wertvolle Leistung mit einem Quellenregister ausgewählter Vorschriften ab. (Gehrhard Köbler, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte)
«In seiner klaren und übersichtlichen Einleitung legt Werner Schubert wie in allen seinen Editionen den geschichtlichen Ablauf vorbildlich dar. Hier schildert er auch das Editionsumfeld einschliesslich der notwendigen, bedauerlichen Einschränkungen. Ausserdem bietet er verdienstvollerweise etwa 50 Kurzbiographien über die wichtigsten Beteiligten und rundet seine wertvolle Leistung mit einem Quellenregister ausgewählter Vorschriften ab. (Gehrhard Köbler, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte)