Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sollten das zivilrechtliche Stiftungsrecht umfassend und bundeseinheitlich reformiert und die Rechtszersplitterung auf Länderebene beendet werden. Die Neuregelungen sind in weiten Teilen zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Autorin der Frage, inwieweit die Reform ihrem eigenen Anspruch gerecht wird und zu einer positiven Entwicklung der Stiftungslandschaft in Deutschland führen kann. Darüber hinaus werden einzelne Aspekte der Reform, wie etwa die Regelungen zu Satzungsänderungen und zum Stiftungsvermögen, näher beleuchtet und Hinweise für die Beratungspraxis gegeben.