Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverschärfung aufgrund ihrer Flexibilität zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so daß die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion gerückt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, daß die vom Gesetzgeber zur Erläuterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschließend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeräumt. Jörg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgründe mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters erörtert, sondern auch Lösungsvorschläge für Wissenschaft und Praxis entwickelt. Außerdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsätzen des Europäischen Strafrechts vereinbaren läßt.